Gerätegestützte Krankengymnastik |
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Bei der gerätegestützten
Krankengymnastik führt der Patient krankengymnastische Übungen
unter der Aufsicht einer speziell ausgebildeten Krankengymnastin an
medizinischen Trainingsgeräten durch.
Die gerätegestützte
Krankengymnastik ist ein für gesetzlich versicherte Patienten
verordnungsfähiges Heilmittel, welches einer besonderen
Zulassung durch die Krankenkassen und einer speziellen
Praxisausstattung bedarf.
Verordnungsfähig ist die KGG für
festgelegte Beschwerdebilder, denen eine primäre Kräftigung
der Muskulatur laut neuen Heilmittelrichtlinien zugeordnet wird.
Vorgesehen ist die KGG seitens der Krankenkassen als Gruppentherapie,
sollte sich jedoch keine Gruppe von Patienten ergeben, die
gleichzeitig Behandlungstermine in Anspruch nehmen können,
bieten wir diese Leistung gleichfalls als Einzelbehandlung an.
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